Gemäss den neuen Verordnungen ( ab 1.1.2018) im Strahlenschutz des BAG
Über diese Fortbildung
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Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2018 sind regelmässige Fortbildungen im Strahlenschutz für alle ZahnärztInnen verpflichtend. Die Strahlenschutzverordnung fordert neben der alle fünf Jahre zu absolvierenden Fortbildung auch verschiedene organisatorische Massnahmen, die es in der Praxis umzusetzen gilt. PD Dr. Dr. Heinz- Theo Lübbers, ehemaliger Leiter der zahnärztlichen Radiologie am Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich, und sein Team erläutern, wie er sich in der Praxis organisiert.
§ Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz
Es gilt einiges zu beachten, um die Anforderungen von Strahlenschutz- und Röntgenverordnung zu erfüllen. Neben diesen formalen Grundlagen kommen aber auch zahnmedizinisch-praktische Fragen nicht zu kurz. Lernen Sie vom Spezialisten und diskutieren Sie miteinander die Möglichkeiten für Ihre Praxis und ihre Behandlungen.
Gültigkeit gemäss BAG (Bundesamt für Gesundheit)
Dieses Update zur zahnärztlichen Radiologie erfüllt Inhalt und Umfang die vom Bundesamt für Gesundheit gestellten Anforderungen an die von ZahnärztInnen , DH`s und Dentalassistentinnen zu erbdingende Fortbildung.
Inhalt
- Grundlagen von Radiologie und Strahlenschutz
- Neue Entwicklungen in der Radiologie
- Organisations der radiologischen Praxisabläufe
- DVT - was bringt`s? Brauche ich das?
- Tipps und Tricks aus dem Praxisalltag
- Was muss ich tun? Wie muss ich mich verhalten? etc.
- Röntgenquiz
Treffpunkt
Au Premier, im Hauptbahnhof Zürich
Hinweise
Alle 5 Jahre (nach letzter Ausbildung) muss mindestens folgende Fortbildung absolviert werden:
ZahnärtzInnen: 4 Unterrichtseinheiten ( à 45min)
DA (Intraoral): 4 Unterrichtseinheiten ( à 45min)
DH (Intraoral/ OPT / FR: 4 Unterrichtseinheiten ( à 45min)
DA (OPT / FR): 4 Unterrichtseinheiten ( à 45min)
DA / DH (DVT): 8Unterrichtseinheiten ( à 45min)
Bahnhofstrasse 87
8001 Zürich